Grundstück verkaufen – auch ohne Makler möglich

Grundstück verkaufen – auch ohne Makler möglich

Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen? Das geht auch provisionsfrei. Denn wer z. B. Bauland verkaufen möchte, benötigt dazu nicht zwangsläufig einen Makler.

Potenzielle Kaufinteressenten finden sich mithilfe zahlreicher Online-Plattformen heute einfacher denn je. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Grundstücksverkäufer dabei einige Punkte beachten, schließlich möchten Sie Ihr Grundstück bzw. das Bauland ja zu einem guten Preis veräußern.

Ihnen stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. eigenständiger Grundstücksverkauf
  2. Verkauf des Grundstücks mithilfe eines Maklers
  3. der provisionsfreie Direktankauf ohne Makler

Grundsätzlich gilt: In der Regel war bisher die einfachste Lösung, das Bauland über einen Makler zu verkaufen, denn Makler sind in diesem Bereich die Fachleute, die sich auskennen und Ihnen als Grundstückseigner den Großteil der Arbeit abnehmen. Gute Makler sind allerdings gar nicht so einfach zu finden und kosten vor allem viel Geld. Maklerprovisionen können je nach vertraglicher Übereinkunft, Größe des zu verkaufenden Grundstückes und der Region finanziell stark ins Gewicht fallen. Zudem kann Ihnen selbst der beste Makler keine Garantie dafür geben, Ihr Bauland zu einem guten Preis zu verkaufen.

Wenn Sie Ihr Grundstück ohne Makler verkaufen wollen, können Sie sich einfach an IMDIRA wenden. Wir kaufen Ihr Grundstück direkt an! Das von unserer Seite aus verbindliche Ankaufsangebot übermitteln wir Ihnen werktags zu unseren Bürozeiten innerhalb von nur zwei Stunden! Möchten Sie den Weg des Grundstücksverkaufs lieber eigenständig bestreiten, so sollten Sie folgende Ratschläge beherzigen:

 

Tipps für den eigenständigen Grundstücksverkauf ohne Makler

Realistischen Grundstückspreis ermitteln

Um Ihr Grundstück erfolgreich zu verkaufen, müssen Sie einen marktrealistischen Verkaufspreis festlegen. Der Grundstückswert setzt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert, der Lage und ggf. den Erschließungskosten zusammen. Wenn das Grundstück bereits erschlossen ist, entfallen die Kosten für die Erschließung. Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück erfahren Sie von Ihrer Gemeinde. Zur schnellen Orientierung eignet sich auch der Vergleich mit anderen in Ihrer Region zum Verkauf angebotenen Grundstücken. Auch die Lage des Grundstücks stellt einen wesentlichen Faktor für die realistische Preisermittlung und -festlegung dar.

Für die Ermittlung des marktrealistischen Grundstücksverkaufspreises können Sie auch einen professionellen Gutachter beauftragen oder sich direkt an IMDIRA wenden. Wir beraten Sie transparent, geben Ihnen gern eine Einschätzung zum Verkaufspreis Ihres Grundstücks und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein direktes Ankaufsangebot.

Notwendige Nachweise für den Grundstücksverkauf

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie der Eigentümer sind. Dies weisen Sie über den Eigentumstitel aus. Zudem müssen Sie sich eine Bescheinigung über die Eintragung beim zuständigen Landesregisteramt besorgen. Auch das Finanzamt kommt hier ins Spiel: Sie müssen nachweisen, dass Sie bislang keine zu versteuernden Einnahmen über das Grundstück erzielt haben. Der zentrale und letzte Nachweis für den Grundstücksverkauf ist naturgemäß die Übertragung der Eigentumsverhältnisse: Der Verkauf des Grundstücks muss über einen Notar erfolgen.

Grundstücksanzeige erstellen

Nicht nur der Bodenrichtwert, die Grundstücksgrüße und ein vernünftig kalkulierter Verkaufspreis sind für den eigenständigen Verkauf Ihres Grundstücks (ohne Makler) wichtig. Auch eine ansprechende Grundstücksbeschreibung ist für potenzielle Grundstückskäufer bedeutend. Beschreiben Sie das zu verkaufende Grundstück daher so genau wie möglich. Bei der Anzeigenerstellung sollten Sie folgende Punkte nicht vergessen:

  • genaue Beschreibung der Lage und eventueller Besonderheiten (z. B. 'mit Blick auf den See' oder 'Unweit der historischen Altstadt')
  • die Anbindung an das Verkehrsnetz und weitere infrastrukturelle Gegebenheiten (Schulen, Restaurants, Geschäfte, Freizeitmöglichkeiten, besondere Orte, Attraktionen und Städte in der Nähe)
  • Informationen dazu, welche Art von Gebäude (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus) auf dem Bauland errichtet werden darf und welche Bebauungsvorschriften lokal gelten.

Einen Grundstückskäufer finden

Dank zahlreicher Onlineportale ist es für Grundstückseigentümer heute relativ einfach, ihr Grundstück auf dem Markt anzubieten. Besonders praktisch sind nicht nur die bekannten Immobilienportale, sondern auch Angebote von Fertighausanbietern, die Sie in der Regel gern dabei unterstützen Ihr Grundstück an interessierte Bauherren zu vermitteln.

Die einfachste, schnellste und bequemste Möglichkeit ist in diesem Zusammenhang jedoch abermals der Direktverkauf Ihres Grundstücks an IMDIRA. Wir kaufen Ihr Grundstück zum marktrealistischen Preis an. Den Kauf können wir auf Wunsch innerhalb weniger Tage für Sie abwickeln. Nachdem Sie ein Ankaufsangebot von uns erhalten haben, können Sie sich direkt entscheiden, ob Sie Ihr Grundstück provisionsfrei an uns verkaufen möchten. Ihnen entstehen dann keinerlei Kosten, außer ggf. der abzuführenden Spekulationssteuer. Der Grundstücksverkauf an IMDIRA ist für Sie prinzipiell kostenfrei. Nachdem Sie unser Angebot angenommen haben, müssen wir eine gesetzlich festgelegte Frist von 14 Tagen einhalten, bevor wir die Übertragung der Eigentumsrechte notariell beurkunden können. Ist der Vertrag beim Notar unterzeichnet, erhalten Sie innerhalb von nur 24 Stunden per Echtzeitüberweisung den vereinbarten Kaufpreis auf Ihr Konto überwiesen.

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FAQ Grundstück verkaufen ohne Makler

Wer ein Grundstück, bzw. Bauland verkaufen möchte, braucht dazu nicht zwangsläufig einen Makler. Dank IMDIRA ist es möglich, den Grundstücksverkauf direkt und provisionsfrei abzuwickeln.

Egal ob provisionsfrei und ohne Makler abgewickelt oder mithilfe eines Maklers – bei einem Grundstücksverkauf ist der Gewinn aus diesem Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Dies gilt gleichermaßen für bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Es müssen jedoch nur dann Steuern entrichtet werden, wenn Sie das Grundstück weniger als 10 Jahre besitzen (Spekulationsfrist). Diese Zehnjahresfrist gilt auch für den Immobilienverkauf, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnt haben.

Gemäß § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) sind private Veräußerungsgeschäfte, wie etwa Grundstücksverkäufe steuerfrei, wenn das Grundstück ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Als Beginn der Spekulationsfrist gilt der Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben. Mit Datum des Grundstückskaufs beginnt die Zehnjahresfrist. Diese Spekulationsfrist gilt nicht nur bei unbebauten Grundstücken, sondern auch beim Hausverkauf und Wohnungsverkauf und startet auch hier mit dem Tag der Kaufvertragsunterzeichnung.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Grundstück verkaufen ohne Makler? Dann wenden Sie sich an uns. Wir kaufen Ihr Grundstück provisionsfrei an und übernehmen alle Aufgaben wie anfallende Behördengänge und den zeitaufwendigen Papierkram für Sie.

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